Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages 2024 der Marktgemeinde Obervellach

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Einsichtnahme in der Zeit vom 12. April bis 19. April 2024

Der Bürgermeister der Marktgemeinde Obervellach gibt gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K‑GHG, LGBl. Nr. 80/2019, in der gültigen Fassung, bekannt, dass der
ENTWURF DES 1. NACHTRAGSVORANSCHLAGES 2024
in der Zeit vom 12.04.2024 bis zum 19.04.2024
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und nachstehend zur Ansicht bereitgestellt wird.

 

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