Für sämtliche Unfälle, die sich aufgrund eines mangelnden Pflanzenrückschnitts ereignen, haftet die/der Liegenschaftseigentümer/in. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Bäume, Sträucher und Hecken rechtzeitig zurückschneiden zu lassen.
Für sämtliche Unfälle, die sich aufgrund eines mangelnden Pflanzenrückschnitts ereignen, haftet die/der Liegenschaftseigentümer/in. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Bäume, Sträucher und Hecken rechtzeitig zurückschneiden zu lassen.