Information: Müllabfuhr - Straßenfreihaltung - Pflanzenrückschnitt

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Für sämtliche Unfälle, die sich aufgrund eines mangelnden Pflanzenrückschnitts ereignen, haftet die/der Liegenschaftseigentümer/in. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Bäume, Sträucher und Hecken rechtzeitig zurückschneiden zu lassen.